Mit Ihrem schriftlichen Förderantrag, sowie einem strukturierten Exposé, stellen Sie Ihr selbst konzipiertes Reise- und Rechercheprojekt vor. Aus dieser Konzeption müssen ein thematischer Schwerpunkt bzw. eine journalistische Fragestellung hervorgehen, aber es sollte auch Raum bleiben für offene, entdeckerische Beobachtungen entlang der jeweiligen Reiseroute und ihre journalistische Aufbereitung und Ausarbeitung beschreiben. Reisestipendien werden in der Regel nicht an eine Personengruppe (zwei oder mehrere Personen), sondern an die antragstellende Einzelperson vergeben.
Reisestipendien werden grundsätzlich in zwei Kategorien vergeben:
- Reisen innerhalb Deutschlands und
- internationale Reisen mit Schwerpunkt europäische Länder, wobei sich die Reise auch über mehrere Länder (einschließlich Deutschland) erstrecken kann.
Entscheidend bei der Bewilligung ist, ob ein Projekt spannenden Fragestellungen nachgeht, eine originelle Reise-Idee umsetzt und zugleich offen ist für neue Erfahrungen während der Reise.
Erwartet werden ein Reiseexposé, bestehend aus:
- Thema der Reise (möglichst kurzer und prägnanter Titel)
- Ausgangssituation
- Recherchefragen und -inhalte
- Reiseziele/-route und Beginn der Reise sowie voraussichtliche Reisedauer
- Akteurskonstellation (voraussichtliche Gesprächspartner)
- detaillierte Kostenschätzung
Zudem ist eine Kurzfassung des Exposés einzureichen (maximal eine Seite).
Im Förderantrag sollten Sie auch begründen, warum Sie sich damit speziell an die Karl-Gerold-Stiftung wenden.
Den formlosen Förderantrag und das Exposé samt Kurzfassung reichen Sie zusammen mit einem tabellarischen Lebenslauf, einem Lichtbild, Angaben über Kontoverbindung und einer Handvoll Kopien von Ihren Veröffentlichungen im PDF-Format bei der Karl-Gerold-Stiftung ein (-> siehe auch unter „Aktuelles“).
Ihre Bewerbung um ein Stipendium richten Sie per Mail mit Anhängen im PDF-Format an den Vorstand der Stiftung: stefan.kuhn@fr.de
Soll die Reise während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses stattfinden, ist ggf. die Einverständniserklärung des Arbeitgebers beizufügen. In der Stipendienvereinbarung ist zu erklären, dass der Stiftung das Nutzungs- und Verwertungsrecht an den im Rahmen des Stipendiums verfassten Beiträgen eingeräumt wird, soweit nicht – bei Interesse des jeweiligen Arbeitgebers an Verwertungsrechten – mit Stipendienvergabe eine gesonderte Regelung getroffen wurde.
Stichtag für den Eingang der Bewerbungen ist jeweils Ende Februar und Ende August.