Mit Ihrem schriftlichen Förderantrag, sowie einem strukturierten Exposé, stellen Sie Ihr selbst konzipiertes Reise- und Rechercheprojekt vor. Aus dieser Konzeption müssen ein thematischer Schwerpunkt bzw. eine journalistische Fragestellung hervorgehen, aber es sollte auch Raum bleiben für offene, entdeckerische Beobachtungen entlang der jeweiligen Reiseroute und ihre journalistische Aufbereitung und Ausarbeitung beschreiben. Reisestipendien werden in der Regel nicht an eine Personengruppe (zwei oder mehrere Personen), sondern an die antragstellende Einzelperson vergeben.
Reisestipendien werden grundsätzlich in zwei verschiedenen Kategorien vergeben:
- Reisen innerhalb Deutschlands und
- internationale Reisen mit Schwerpunkt europäische Länder, wobei sich die Reise auch über mehrere Länder (einschließlich Deutschland) erstrecken kann.
Entscheidend bei der Bewilligung ist, ob ein Projekt spannenden Fragestellungen nachgeht, eine originelle Reiseidee umsetzt und zugleich offen ist für neue Erfahrungen während der Reise.
Neben dem eigentlichen Reiseexposé, bestehend aus:
- Thema der Reise (möglichst kurzer und prägnanter Titel)
- Ausgangssituation
- Recherchefragen und -inhalte
- Reiseziele/-route und Beginn der Reise sowie voraussichtliche Reisedauer
- Akteurskonstellation (voraussichtliche Gesprächspartner) und
- detaillierte Kostenschätzung
ist auch eine Kurzfassung des Reiseexposés (maximal eine Seite) einzureichen.
Den Förderantrag (formlos) und das Exposé reichen Sie zusammen mit der Kurzfassung des Reiseexposés, einem tabellarischen Lebenslauf, einem Lichtbild, Angaben über Kontoverbindung und Kopien von Ihnen bereits durchgeführten Veröffentlichungen schriftlich per Post (siehe auch unter “Aktuelles” vom 15. Juli 2024) bei der Karl-Gerold-Stiftung ein. Im Förderantrag sollten Sie auch begründen, warum Sie sich damit speziell an die Karl-Gerold-Stiftung wenden.
Soll die Reise während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses stattfinden, ist ggf. die Einverständniserklärung des Arbeitgebers beizufügen. In der Stipendienvereinbarung ist zu erklären, dass der Stiftung das Nutzungs- und Verwertungsrecht an den im Rahmen des Stipendiums verfassten Beiträgen eingeräumt wird, soweit nicht – bei Interesse des jeweiligen Arbeitgebers an Verwertungsrechten – mit Stipendienvergabe eine gesonderte Regelung getroffen wurde. Ihre Bewerbung um ein Stipendium richten Sie an den Vorstand der Stiftung. Stichtag für den Eingang der Bewerbungen ist jeweils Ende Februar und Ende August.