Wozu dient das Reisestipendium?

Foto: Gerhard Sturm, Langenzersdorf, AT

Dieses Stipendium dient insbesondere der Fortbildung für journalistische Nachwuchskräfte. Bewerben können sich Volontärinnen und Volontäre, Jungjournalistinnen und Jungjournalisten mit abgeschlossenem Volontariat innerhalb der ersten drei Berufsjahre sowie freie Journalistinnen und Journalisten innerhalb der ersten fünf Jahre nach Abschluss ihrer Ausbildung.

Sinn des Stipendiums ist es, im Rahmen des von den Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst konzipierten Reiseprojekts Gelegenheit zu geben, lehrreiche Erfahrungen zu sammeln und die an den Reisestationen gemachten Beobachtungen – insbesondere in Form von Reisereportagen über alltagsnahe Themen – journalistisch aufzubereiten. Damit soll ein engagierter und dem Alltag zugewandter, meinungsstarker, präzise beschreibender und differenziert analysierender Journalismus im Sinne der Stiftungsziele gefördert werden. Besonders erwünscht sind in diesem Zusammenhang thematisch ausgerichtete Reiseprojekt innerhalb Deutschlands und seiner Nachbarländer.

Die Stiftung orientiert sich dabei an ihren Stifter Karl Gerold, der aus eigener Erfahrung stets die Bedeutung von Reisen junger Menschen zum Erwerb und Welterfahrung und Weltzugewandtheit betonte. Uns geht es ausdrücklich nicht alleine um das Abarbeiten konkreter, vor Reisebeginn durchgeplanter Recherchen, sondern daneben stets auch um Offenheit für neue, womöglich unerwarteter Eindrücke und deren journalistische Aufarbeitung.

Wir übernehmen die Kosten für eine Reise im In- oder Ausland bis maximal 2.000 €, in begründeten Ausnahmefällen bis maximal 3.000 €. Die Kosten umfassen Reisetransport (Flug, Bahn, Leihauto u. ähnl. Kosten), Unterkunft, Verpflegung und alle sonstige erforderlichen Reisenebenkosten, nicht jedoch Honorare. Das Stipendium wird hälftig vor Reisebeginn als Vorschuss gewährt; nach Reiseende erfolgt eine Abrechnung mit Kostennachweis in Original. Unterkunft und Verpflegung werden in Höhe des tatsächlichen Anfalles, jedoch maximal nach steuerlichen Pauschalsätzen vergütet. Die Förderung umfasst nicht die Übernahme einer arbeitsvertraglichen Entlohnung während der Reisedauer. Bewerberinnen/Bewerber mit einem bestehenden festen Arbeitsverhältnis müssen deshalb vorab mit ihrem Arbeitgeber die Fragen zur Freistellung für die Reise und zur Gehaltsfortzahlung während der Reise klären.

Nach Abschluss der Reise legt die Stipendiatin/der Stipendiat die journalistische Ausarbeitung – zum Beispiel als Artikel oder Artikelserie bzw. als Reportage oder Reportagereihe – vor. Die Stiftung erwirbt mit der Stipendienzusage die Rechte zur Veröffentlichung und Verwertung dieser Texte in Print- und/oder Online-Medien bzw. zur Übertragung dieser Rechte auf das publizierende Medienorgan. Befindet sich die Stipendiatin/der Stipendiat in einem festen Arbeitsverhältnis, besteht bei entsprechendem Interesse die Möglichkeit, dem Arbeitgeber Verwertungsrechte zu überlassen, soweit bei einer Verwertung auf die Förderung durch die Stiftung hingewiesen wird. Zu den Verwertungsrechten wird dann mit Stipendienvergabe eine gesonderte Regelung getroffen.

 

Bilder von Stipendiaten