Bitte beachten Sie, dass alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (Ausbildungs- und Reisestipendien) postalisch bis spätestens am 31. August 2024 unter der Stiftungsadresse vorliegen müssen. Danach eintreffende Bewerbungen können erst zum darauffolgenden Stipendientermin 28. Februar 2025 berücksichtigt werden.
Bei der Einreichung der Bewerbungsunterlagen bitte keine Bewerbungs- oder Heftmappen verwenden, Unterlagen nicht klammern und keine Originaldokumente einreichen.
Das Antragsschreiben muss individuell formuliert werden und soll etwa eine Seite umfassen. Hierauf anzugeben sind auch Privatanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Die über die Stipendien entscheidende Kuratoriumssitzung wird voraussichtlich am 11. Oktober 2024 stattfinden. Sowohl die Stipendienzusagen als auch die Stipendienabsagen gehen anschließend unverzüglich an die im Antrag angeführten Adressen hinaus. Änderungen bei der Anschrift zwischen Bewerbungseinreichung und dem 31. August 2024 sind der Stiftung unverzüglich mittzuteilen. Eine Stipendienzusage die ins “Leere” läuft und wieder zurückkommt wird nicht nochmals verschickt, sondern das Stipendium bekommt ein Stipendiennachrücker.
Dies gilt ebenfalls für die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen bei Stipendienabsagen. Diese werden nicht nochmals versendet, sondern zur Entlastung der Stiftung vernichtet.